Ich rechne privat nach der aktuell geltenden GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab.
Als approbierte Fachärztin werden die von mir erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen anerkannt. Der Umfang der psychotherapeutischen Leistungen hängt im Wesentlichen von den jeweiligen individuellen Vertragsbestimmungen Ihrer privaten Krankenkasse ab.
Selbstzahlern stelle ich die psychotherapeutischen Leistungen ebenfalls nach der GOÄ in Rechnung.